Ausgehend von europäischen Debatten, in denen die in Deutschland voneinander getrennten Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) unter dem Begriff „Youth Work" subsummiert werden, stand die Verhältnisbestimmung der beiden Bereiche in Deutschland im Fokus der Fachtagung. 35 Expert:innen aus Wissenschaft und Fachpraxis kamen in diesem Rahmen zusammen, um das Verhältnis anhand von empirischen Daten, Praxisprojekten und -erfahrungen sowie unter Berücksichtigung des europäischen Verständnisses von Youth Work zu erörtern. In der abschließenden Plenumsdiskussion wurde folgenden Fragen nachgegangen:
- „Was bedeuten die Ergebnisse der Tagung mit Blick auf die europäische Debatte um Youth Work?“
- „Welches Selbstverständnis wollen wir wie nach Europa transportieren?“
- „Was kann Deutschland von anderen europäischen Ländern lernen?“
Zudem wurden gemeinsam Perspektiven für die zukünftige Weiterarbeit ausgelotet. Der 4. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit wird eine wichtige Plattform sein, um das Thema erneut aufzugreifen. Eine Dokumentation zur Tagung finden Sie hier.