Der zweite Teil der bedarfsorientierten Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung ist erschienen. Erstmals liegen Vorausberechnungen für die einzelnen Bundesländer zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag für Grundschulkinder bis zum Schuljahr 2029/30 vor. Insgesamt ist der zusätzliche Ausbaubedarf geringer als bislang angenommen. In einigen westdeutschen Ländern sind jedoch erhebliche Anstrengungen erforderlich.
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