Deutliche Ost-West- sowie Länderunterschiede bei den Öffnungszeiten und Schließtage von Kitas
Die Öffnungs- und Schließzeiten sowie die Anzahl der Schließtage stellen wesentliche Faktoren der Bedarfsgerechtigkeit und Flexibilität der Kindertagesbetreuung dar. Letzteres wird als Merkmal erst seit 2022 in der Statistik erfasst. Bei beiden Merkmalen sind deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bzw. den einzelnen Ländern erkennbar: Einrichtungen in Ostdeutschland öffnen morgens früher und schließen am Nachmittag später als Einrichtungen in Westdeutschland. Entsprechend haben ostdeutsche Kitas täglich länger geöffnet – durchschnittlich mehr als 1,5 Stunden – als in Westdeutschland.
Die Ost-West-Unterschiede spiegeln sich auch bei den Schließtagen von Kitas wider, wobei in den westlichen Ländern die durchschnittliche Anzahl deutlich höher ausfällt als in Ostdeutschland. Hier spielen zusätzlich Länderregelungen eine wichtige Rolle, weswegen auch auf Länderebene noch deutliche Unterschiede sichtbar sind. So gab es im Jahr 2023 in Sachsen im Durchschnitt 7,5 Schließtage, während die Kitas in Bayern an durchschnittlich 26,8 Tage geschlossen waren.
Länderdisparitäten bei den Eingliederungshilfen gem. IX als weitere Herausforderung auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Die Ausgestaltung der Eingliederungshilfen wird mitunter über länderspezifische Ausführungsgesetze und Rahmenvereinbarungen realisiert. Vor diesem Hintergrund ist eine länderspezifische Perspektive von großer Relevanz – insbesondere auch vor dem Hintergrund der geplanten inklusiven Lösung. Die Analyse der Daten deutet auf zum Teil große Länderunterschiede unter verschiedenen Perspektiven. So zeigt sich nicht nur eine große Varianz zwischen den Ländern bei der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen gem. IX. Sie fällt auch deutlicher aus als im Vergleich zu den „35a-Hilfen“. Auch bei der Betrachtung der verschiedenen Leistungsarten sind große Länderdisparitäten erkennbar, die mitunter auf unterschiedliche Definitions- und/oder Umsetzungspraktiken der Eingliederungshilfen gem. SGB IX in den Ländern zurückzuführen sein könnten. Grundsätzlich dürften die länderspezifischen Unterschiede und Besonderheiten mit Blick auf die Zusammenführung der Eingliederungshilfen für Minderjährige unter dem Dach des SGB VIII zu einer eigenen Herausforderung werden.
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