Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat auf Einladung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht. Die Stellungnahme des DJI liegt nun vor.
Gemeinsam mit dem Forschungsverbund DJI/TU Dortmund kommentiert das DJI darin die wesentlichen Inhalte des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG): Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe, Verfahrenslotse, Regelungen der Kostenheranziehung, Länderöffnung, Gerichtsbarkeit sowie Kinder- und Jugendhilfestatistik. Der Forschungsverbund war dabei vor allem an der Kommentierung der Neuregelungen zur Kinder- und Jugendhilfestatistik beteiligt.
Das DJI resümiert in der Stellungnahme, „dass die Ausgestaltung der ,Inklusiven Lösung‘ mit dem IKJHG ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist. Die vorgesehenen Änderungen scheinen sowohl politisch durchsetzbar als auch für die Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere die Jugendämter umsetzbar, wenngleich vielleicht nicht von allen bundesweit im gleichen Zeitraum. Gleichwohl wären auch weitergehende Schritte für mehr Inklusion denkbar und in Teilen auch wünschenswert gewesen. Das DJI geht aber davon aus, dass die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ein stetiger Prozess ist, der auch vor dem Hintergrund konkreter Erfahrungen und sich verändernder gesellschaftlichen Bedingungen immer wieder neu ausgerichtet werden muss. Die im Referentenentwurf vorgelegten Regelungen sind ein wichtiger Meilenstein für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.“
Die Stellungnahme kann auf der Website des DJI heruntergeladen werden.